Antwort
Offizielle Dokumente für Uruguay müssen in Uruguay von staatlich anerkannten Übersetzern übersetzt werden; außerhalb des Landes angefertigte Übersetzungen werden nicht anerkannt. Eine im Ausland notariell beglaubigte Übersetzung sollte daher nicht als ausreichend gelten.
In der Regel wird der gesamte Satz übersetzt: die Urkunde selbst, Siegel, Apostille, Rückseiten und zugehörige Vermerke. Ist die Übersetzung nach der Apostille erforderlich, besorgen Sie zunächst das passende Dokument und die Beglaubigung und übergeben anschließend alles dem Übersetzer.
Vor der Übersetzung müssen Sie die Schreibweise des Namens anhand des Reisepasses und der Kette von Namensänderungen abgleichen. Der Übersetzer darf die Transliteration nicht erraten oder Abweichungen verschweigen. Fehler in Daten, Namen und Nummern sollten möglichst vor der Beglaubigung auffallen, sonst nimmt die Korrektur zusätzliche Zeit in Anspruch.