Antwort
Führungszeugnisse werden aus dem Geburtsland sowie aus allen Ländern benötigt, in denen die antragstellende Person in den vergangenen fünf Jahren länger als sechs Monate gelebt hat. Wenn es mehrere solcher Länder gibt, ist für jede Gerichtsbarkeit ein separates Dokument erforderlich, da eine Bescheinigung aus dem Staatsangehörigkeitsland nicht die gesamte Aufenthaltsgeschichte abdeckt.
Praktisch ist es wichtig, die Aufenthaltszeiträume im Voraus nachzuvollziehen: kurze Reisen von tatsächlichen Aufenthalten zu unterscheiden und Reisepässe, Aufenthaltsgenehmigungen, Verträge und den beruflichen Werdegang abzugleichen. Wenn im Antrag bestimmte Zeiträume angegeben sind, die Unterlagen jedoch andere erkennen lassen, können zusätzliche Nachweise verlangt werden.
Jedes Führungszeugnis wird nach den Vorschriften des Ausstellungslands ausgestellt und anschließend für Uruguay vorbereitet: Apostille oder Legalisierung, Übersetzung ins Spanische und Prüfung der Gültigkeitsdauer. Es ist riskant, die Dokumente zu früh zu beantragen: Bis zum Termin können einige Bescheinigungen bereits abgelaufen sein.