Antwort auf einen Blick
Ja, wenn die Dokumente noch nicht vorliegen, können sie in Russland mit einer Vollmacht über eine bevollmächtigte Person beschafft werden. Die bevollmächtigte Person kann die erforderlichen Urkunden beantragen und entgegennehmen, eine Apostille anbringen lassen und die Originale an die antragstellende Person senden.
Eine Vollmacht wird in der Regel für nahe Angehörige oder zuverlässige Freunde ausgestellt. Sie muss eine genaue Auflistung der Befugnisse enthalten: welche Dokumente entgegengenommen werden dürfen, wo eine Apostille eingeholt werden soll und ob Anträge eingereicht sowie Zweitausfertigungen von Urkunden beantragt und entgegengenommen werden dürfen.
Eine Generalvollmacht gilt in der Regel 10 Jahre; Notare stellen sie nicht für einen längeren Zeitraum aus. Zu weitreichende Vollmachten sollte man nicht erteilen: Besser ist es, konkrete Handlungen zu beschreiben, eine nachverfolgbare Versandart zu wählen und vor dem Versand Scans der Dokumente zu speichern.