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Sollten Sie vor dem Umzug Zweitausfertigungen von Urkunden beantragen?

Ja, Zweitausfertigungen von Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie Urkunden über die Änderung des Familien- oder Vornamens sollten Sie vor der Ausreise beim Standesamt beantragen und direkt für die Verwendung im Ausland vorbereiten.

Einwanderung und Dokumente

Antwort

Ja, Duplikate von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Namensänderungsurkunden sollten Sie vor der Ausreise beim Standesamt beantragen und sofort für die Verwendung im Ausland vorbereiten. Nach dem Umzug können die benötigten Unterlagen aus Russland schwer zugänglich sein.

Ein altes Originaldokument ist nicht immer geeignet: Es kann beschädigt oder laminiert sein, schlecht lesbar oder für eine Apostille ungeeignet sein. Eine Neuausfertigung lässt sich leichter berichtigen und beglaubigen, solange sich die Person im Ausstellungsland befindet.

Besonders wichtig ist es, eine lückenlose Abfolge der Nachnamen zu dokumentieren. Wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass eine Heirats-, Scheidungs- oder Namensänderungsurkunde fehlt, nimmt die Beschaffung über das Konsulat, ein zwischenstaatliches Ersuchen oder einen Vertreter mehr Zeit in Anspruch. Daher sollten die wichtigsten Duplikate im Voraus vorbereitet werden.

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