Dreijahres-Szenario
Drei Jahre gewöhnlicher Aufenthalt gelten für Ausländerinnen und Ausländer mit gutem Leumund, die in Uruguay eine Familie gegründet haben und eine nachgewiesene Beschäftigung, Einkünfte oder eine andere dauerhafte Bindung an das Land vorweisen können. Heirat oder Geburt eines Kindes ersetzen die übrigen Voraussetzungen nicht.