Antwort
Die Beschaffung einer Geburtsurkunde über eine zwischenstaatliche Anfrage dauert in der Regel 6 bis 12 Monate. Diese Dauer ergibt sich daraus, dass das russische Standesamt beim betreffenden Staat anfragt, ob ein Personenstandseintrag vorliegt.
Nach Erhalt einer Antwort von der zuständigen Behörde eines anderen Landes stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. Befindet sich der Eintrag in einer anderen Republik der ehemaligen UdSSR, ist das Land, in dem der Eintrag vorgenommen wurde, für die Ausstellung zuständig – nicht eine russische Behörde allein aufgrund der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.
Dieses Vorgehen sollte mit viel zeitlichem Puffer geplant werden. Zur Wartezeit auf die Antwort kommen die Zustellung, die Apostille im Ursprungsland des Dokuments, die Übersetzung und die weitere Vorbereitung hinzu. Wenn das Dokument für ein konkretes Antragsdatum benötigt wird, sollte das zwischenstaatliche Ersuchen so früh wie möglich eingeleitet werden.