Antwort
Für Impfdokumente ist eine Apostille nicht als verpflichtende Anforderung genannt. Für sie gilt auch nicht dieselbe Anforderung an eine Übersetzung durch einen akkreditierten Übersetzer wie für amtliche Dokumente.
Der Zweck der Impfangaben besteht darin, dass medizinisches Fachpersonal erkennen kann, welche Impfungen bereits erfolgt sind und wann. Der praktische Wert des Dokuments hängt daher vor allem von Lesbarkeit und Inhalt ab, nicht von der konsularischen Legalisierung.
Wenn das Dokument unklar, unvollständig oder verloren ist, lässt sich das Problem durch die Nachtragung verfügbarer Angaben oder eine erneute Impfung nach dem uruguayischen Impfplan lösen. Impfpapiere sollten daher mitgebracht werden, dürfen jedoch nicht mit Standesamtsurkunden oder Bescheinigungen verwechselt werden, bei denen eine Apostille entscheidend sein kann.