Antwort
Eine allgemeingültige Anforderung an eine COVID-19-Impfung lässt sich nicht pauschal auf jede Aufenthaltskategorie übertragen. Die aktuellen Anforderungen an den Impfstatus richten sich nach Alter, medizinischen Vorgaben und dem gewählten Verfahren.
Sie müssen keine zusätzliche Dosis allein für die Unterlagen im Einwanderungsverfahren erhalten, wenn eine medizinische Einrichtung sie nicht verlangt. Sammeln Sie besser den vorhandenen Impfausweis, ausländische Zertifikate und Aufzeichnungen mit Daten, damit der Arzt nachvollziehen kann, was bereits erfolgt ist.
Wenn alte Dokumente fehlen, ist dies kein Grund, eine gefälschte Bescheinigung ausstellen zu lassen. Medizinisches Fachpersonal kann vorschlagen, Angaben zu rekonstruieren, den Immunstatus zu untersuchen oder einen individuellen Impfplan zu erstellen. Für die Aufenthaltsgenehmigung ist ein korrektes medizinisches Dokument wichtig, nicht ein separater COVID-19-Vermerk.