Antwort
Für das gesamte Aufenthaltsverfahren gibt es keine einheitliche Bearbeitungsdauer: Erstprüfung, Nachforderung von Unterlagen, Terminvereinbarung, persönlicher Termin und abschließende Entscheidung erfolgen jeweils separat. Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein und achten Sie auf Mitteilungen der DNM zu Ihrem Verfahren.
Der gesamte Ablauf umfasst die Vorbereitung der Unterlagen, die Terminvereinbarung, den persönlichen Besuch, ein mögliches Nachreichen, die Prüfung und weitere Schritte in Bezug auf die Cédula. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, verlängert sich die Verfahrensdauer: Die Behörde kann ein bestimmtes Dokument, ein bestimmtes Format und eine Frist für die Einreichung festlegen.
Nach der Antragstellung sollten Sie die Aktennummer, Quittungen und Bestätigungen aufbewahren. Wenn sich der Status lange nicht ändert, sollte eine Anfrage die Nummer, das Datum und eine konkrete Frage enthalten. Ein neuer Antrag, anstatt den bisherigen weiterzuverfolgen, führt meist nur zu Verwirrung.