Antwort zur Sache
Eine getilgte Vorstrafe führt nicht automatisch zur Ablehnung, muss aber offengelegt und durch Unterlagen belegt werden. Für den Antrag werden aktuelle Führungszeugnisse, Gerichtsunterlagen, ein Nachweis über die Vollstreckung der Strafe, Unterlagen zur Tilgung oder Rehabilitierung sowie eine amtliche Übersetzung vorbereitet.
Relevant sind die Art der Straftat, das Datum, die Strafe und der aktuelle rechtliche Status des Eintrags. Die allgemeine Behauptung, dass eine alte Vorstrafe die Aufenthaltserlaubnis nicht beeinträchtige, ist zu pauschal: Die Entscheidung hängt vom Einzelfall und davon ab, wie der Eintrag in den Bescheinigungen und Fragebögen erscheint.
Einen Eintrag zu verschweigen ist riskanter, als ihn mit Unterlagen zu erläutern. Wenn der Fragebogen eine Offenlegung verlangt, müssen die Angaben mit der Bescheinigung und den Gerichtsunterlagen übereinstimmen. Bei einer komplexen Vorgeschichte ist es besser, die vollständige Dokumentenkette im Voraus zusammenzustellen, damit das Paket nach der Einreichung nicht nachgebessert werden muss.