Antwort
Das Führungszeugnis sollte aktuell sein; für Uruguay gilt der Richtwert, dass es nicht älter als ein Jahr sein darf und mit Apostille oder Legalisation versehen sein muss. Daher sollte man ein solches Führungszeugnis nicht zu früh beantragen, wenn die übrigen Dokumente noch nicht bereit sind.
Das Verfahren hängt vom Ausstellungsland ab. In Staaten mit Apostille wird das Führungszeugnis mit einer Apostille versehen, in Staaten ohne Apostille wird es legalisiert. Anschließend wird es in das von der uruguayischen Seite akzeptierte Format übersetzt.
Wenn Führungszeugnisse aus mehreren Ländern benötigt werden, sollten die Gültigkeitsfristen jeweils separat berechnet werden. Ein zeitlich begrenzt gültiges Dokument kann veralten, während Apostille, Versand und Übersetzung erledigt werden. Deshalb werden zunächst Dokumente mit längerer Gültigkeitsdauer zusammengestellt, und das Führungszeugnis wird erst näher am Antragstermin eingeplant, wenn die übrigen Unterlagen bereits bereit sind.