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Was tun, wenn ein Land dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört?

Wenn ein Land dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 nicht angehört, ist für Bescheinigungen eine konsularische Legalisation erforderlich.

Einwanderung und Dokumente

Antwort

Wenn ein Land dem Haager Übereinkommen von 1961 über die Apostille nicht angehört, ist für Bescheinigungen eine konsularische Legalisation erforderlich. Bei einer Strafregisterbescheinigung kann dieses Verfahren einen Besuch im Außenministerium Uruguays sowie die Zahlung einer Gebühr umfassen.

Der Hintergrund ist, dass die Apostille nicht für alle Länder verwendet werden kann. Wenn eine Apostille nicht möglich ist, muss das Dokument ein anderes anerkanntes Legalisierungsverfahren durchlaufen, da es sonst möglicherweise im uruguayischen Verfahren nicht akzeptiert wird.

Für Dokumente aus mehreren Ländern sollten Sie einen eigenen Zeitplan führen. Jede Bescheinigung kann eigene Fristen sowie eigene Verfahren für Legalisierung und Übersetzung haben. Die Bescheinigung mit der kürzesten Gültigkeitsdauer bestimmt oft die Reihenfolge der Vorbereitung des gesamten Pakets, damit kein Dokument vor der Einreichung abläuft und neu ausgestellt werden muss.

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