Antwort
Ja, wenn in den russischen Datenbanken eine Beschränkung der Passausstellung oder ein Verbot vermerkt ist, umgeht die konsularische Antragstellung in Uruguay dieses Hindernis nicht. Ein russischer Reisepass wird von einer russischen konsularischen Vertretung nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsstaates ausgestellt, nicht von uruguayischen Behörden.
Bei einem Eintrag auf einer Sperrliste lehnt das Konsulat die Ausstellung eines Reisepasses ab. Dasselbe gilt, wenn die Sperre auf Gründen nach russischem Recht beruht, etwa auf der Wehrpflicht: Das ist eine Angelegenheit der russischen Behörden, nicht Uruguays. Eine örtliche Cédula oder Aufenthaltserlaubnis kann eine Entscheidung auf Grundlage der nationalen Datenbank nicht ersetzen.
Es ist wichtig, zwischen der Ablehnung der Terminvergabe, einer Aufforderung zur Einreichung zusätzlicher Unterlagen und einer formellen Ablehnungsentscheidung zu unterscheiden. Wenn die Beschränkung im Voraus bekannt ist, sollten Sie zunächst ihren rechtlichen Status und die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen, klären und erst danach Zeit und Geld für die Reise zum Konsulat oder das Ausfüllen des Antragsformulars aufwenden.