Antwort
Der russische Inlandspass ist kein zwingend erforderliches Dokument für die Beantragung eines russischen Auslandsreisepasses im Konsulat. Ein russischer Auslandsreisepass kann nach vorheriger Terminvereinbarung über eine konsularische Vertretung beantragt werden, auch wenn der Inlandspass nicht zur Hand ist.
Dass kein Inlandspass vorliegt, bedeutet jedoch nicht, dass das Konsulat keinerlei Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweise benötigt. Es empfiehlt sich, alle vorhandenen russischen Unterlagen vorzulegen: einen gültigen oder abgelaufenen Auslandsreisepass, eine Geburtsurkunde, Unterlagen zur Namensänderung und sonstige Urkunden, sofern sie die Angaben im Antragsformular erläutern.
Es ist sinnvoller, den Inlandspass als möglichen Nachweis zu betrachten und nicht als einzige Voraussetzung für die Beantragung. Der genaue Unterlagensatz hängt vom Alter, der Art des Auslandsreisepasses, dem Vorliegen eines gültigen Dokuments und davon ab, ob die Staatsangehörigkeit überprüft werden muss. Wenn die Dokumente hinsichtlich Vorname, Nachname oder Transliteration voneinander abweichen, sollte dies vor der Terminvereinbarung geklärt werden.