Antwort
Ein offizielles Zertifikat der Stufe A2 oder B1 ist in der Regel kein eigenständiger Pflichtnachweis, aber der Antragsteller muss während des Verfahrens persönlich auf Spanisch kommunizieren. Der zuständige Mitarbeiter und die Zeugen müssen die Antworten zu Familie, Arbeit, Adresse und Wohnbiografie verstehen können; ein Dolmetscher darf die Fähigkeit des Antragstellers, sich selbst verständlich zu machen, nicht ersetzen.
Eine formelle CEFR-Prüfung und eine tatsächliche Überprüfung der Sprachkenntnisse sind verschiedene Dinge. Das Niveau sollte ausreichen, um einfache Fragen zu lesen, Anweisungen zu verstehen und zusammenhängend über Ihr Leben zu erzählen. Auswendig gelernte Antworten ohne Verständnis sind bei Rückfragen leicht zu durchschauen.
Führen Sie vor der Antragstellung ein Probeinterview mit einer Lehrkraft auf Spanisch durch und lernen Sie das Vokabular aus den Dokumenten. Wenn das Gespräch bisher in einsilbige Sätze zerfällt, ist es klüger, mehr zu üben, als auf das Entgegenkommen der Behörde zu hoffen.