Antwort
Ja. Das Verfassungssystem Uruguays unterscheidet zwischen ciudadanía natural und ciudadanía legal, und das Konzept der nacionalidad wird separat geregelt. Ein Ausländer, der nach einem Aufenthalt eine carta de ciudadanía erhält, erwirbt damit die ciudadanía legal; im innerstaatlichen Recht wurden seine Herkunft und Staatsangehörigkeit historisch jedoch anders behandelt als bei einer im Land geborenen Person.
Der Unterschied macht sich besonders bei Dokumenten und internationalen Reisen bemerkbar. Politische und bürgerliche Rechte in Uruguay, die Eintragung in das Personenstandsregister und der Reisepass sind miteinander verbunden, aber nicht identisch. Nach der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Erwerb der ciudadanía legal wird die credencial cívica ausgestellt.
Wenn Sie ein ausländisches Formular ausfüllen, übersetzen Sie ciudadanía nicht automatisch mit „nationality“, ohne die Formulierung im Dokument zu berücksichtigen. Verwenden Sie die Angaben aus dem gültigen Pass und klären Sie die Anforderungen beim Konsulat des Ziellandes, wenn im Formular zwischen citizenship und nationality unterschieden wird.