Antwort
Der Reisepass muss am Tag der Antragstellung gültig sein; in einzelnen Anforderungen und praktischen Hinweisen wird außerdem eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr genannt. Als sicherer Richtwert gilt daher, den Antrag nicht mit einem Reisepass zu stellen, der bald abläuft.
Der Reisepass dient zur Identifizierung des Antragstellers und zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit. Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit müssen mit den Angaben in den übrigen Dokumenten übereinstimmen. Ändert sich die Passnummer während der Bearbeitung des Antrags, müssen die Angaben aktualisiert werden.
Wenn der Reisepass bald abläuft, sollte man prüfen, ob er vor der Antragstellung ersetzt werden sollte. Formal ist die Gültigkeit des Dokuments entscheidend, doch eine Restgültigkeit von einem Jahr verringert das Risiko, dass der Reisepass während der Terminvereinbarung, der Wartezeit, zusätzlicher Nachforderungen oder der Ausstellung nachfolgender Dokumente abläuft.