Antwort zur Sache
Wenn es in Uruguay keine vollwertige Botschaft Ihres Landes gibt, sollten Sie sich an die für den uruguayischen Konsularbezirk zuständige Vertretung wenden. Für Staatsangehörige der Ukraine, von Belarus und Kasachstan werden solche Fragen normalerweise von Vertretungen in Buenos Aires und nicht von uruguayischen Behörden behandelt.
Eine uruguayische Cédula, eine Aufenthaltsgenehmigung oder selbst ein lokaler Migrationsstatus verlängern keinen ausländischen Reisepass. Ein Reisepass wird vom Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, über dessen Botschaft, Konsulat oder regionales Zentrum und in bestimmten Fällen über einen Honorarkonsul ausgestellt. Ein Honorarkonsul ist jedoch nicht immer befugt, Reisepässe auszustellen.
Gehen Sie praktisch wie folgt vor: Ermitteln Sie auf der Website des Außenministeriums Ihres Landes den für Uruguay zuständigen Konsularbezirk, klären Sie, ob ein mobiler Konsulartermin möglich ist oder einige Unterlagen per Post eingereicht werden können, und prüfen Sie frühzeitig, ob eine Reise nach Buenos Aires, nach Brasilien oder in eine andere Hauptstadt erforderlich ist. Das belarussische Konsulat in Montevideo sollte nicht als vollwertige Anlaufstelle für Passangelegenheiten betrachtet werden.