Antwort
Ja, ein Kind, das außerhalb Uruguays als Kind eines uruguayischen Elternteils geboren wurde, kann aufgrund seiner Abstammung Anspruch auf einen uruguayischen Status haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Reisepass eines Elternteils dem Kind automatisch einen vollständigen Satz an Dokumenten verschafft: Staatsangehörigkeit, Geburtsregistrierung, Cédula und Reisepass müssen jeweils separat beantragt werden.
In einer solchen Situation ist es wichtig, zwischen einem ciudadano natural und einem ciudadano legal Uruguays zu unterscheiden. Für ein im Ausland geborenes Kind eines ciudadano legal sind unterschiedliche Auslegungen möglich, da in der Praxis ciudadanía und nacionalidad häufig vermischt werden. Daher kann eine allgemeine Antwort ohne Kenntnis der familiären Abstammungskette zu pauschal sein.
Für die Beantragung müssen in der Regel die Geburt des Kindes, die Identität beider Elternteile und der uruguayische Status des Elternteils nachgewiesen werden. Wenn die Grundlage mit der Abstammung über Vorfahren zusammenhängt, können auch Unterlagen der Großeltern erforderlich sein. Für die ausländische Geburtsurkunde können eine Apostille, eine Übersetzung und die Eintragung in das uruguayische Register erforderlich sein.