Antwort
Eine Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise von einem örtlichen Notar oder Buchhalter erstellt. Die Wahl der Fachperson hängt von der Art des Einkommens und den Anforderungen der Behörde ab: Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Geschäftseinkünfte, Rente oder Zahlungseingänge aus dem Ausland werden jeweils mit anderen Belegen nachgewiesen.
Diese Bescheinigung ersetzt keine Verträge, Kontoauszüge und Zahlungsnachweise. Ihre Aufgabe ist es, Betrag, Zeitraum, Währung und Herkunft des Geldes so zu systematisieren, dass der Sachbearbeiter erkennt, wovon der Antragsteller oder seine Familie in Uruguay den Lebensunterhalt bestreiten wird.
Vor einem Termin mit einer Fachperson ist es sinnvoll, Passdaten, Verträge, Kontoauszüge und Unterlagen zu Ansprüchen auf Zahlungen zusammenzustellen. Die Bescheinigung sollte möglichst kurz vor der Antragstellung erstellt werden, weil die Aktualität der Finanzunterlagen und stimmige Datumsangaben die Überzeugungskraft der Unterlagen beeinflussen.