Antwort
Ja, Mieteinnahmen können zum Nachweis regelmäßiger Einkünfte dienen, wenn sie dem Antragsteller anhand von Unterlagen zugeordnet werden können und weiterhin eingehen. Dabei geht es nicht allein um den Besitz einer Wohnung oder eines Hauses, sondern um laufende Mieteinnahmen, die sich anhand des Vertrags und der Zahlungen nachweisen lassen.
In der Regel sind ein Eigentumsnachweis, ein gültiger Mietvertrag, Nachweise über Bankeingänge und gegebenenfalls Steuerunterlagen erforderlich. Wenn sich die Immobilie in Uruguay befindet, kann eine Bescheinigung eines örtlichen Fachmanns erforderlich sein. Bei Immobilien im Ausland sollten Übersetzung und Legalisierung der Dokumente sowie der Unterschied zwischen Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Nettoeinkommen nach Abzug der Kosten frühzeitig berücksichtigt werden.
Der Schwachpunkt eines solchen Nachweises sind unregelmäßige Zahlungen oder eine unklare Zuordnung der Gelder. Einzelne Überweisungen eines Mieters ohne Vertrag wirken weniger überzeugend als eine stabile Einnahmenhistorie über mehrere Monate. Es empfiehlt sich, sofort Unterlagen zusammenzustellen, aus denen hervorgeht, wer Eigentümer und Mieter ist, wie viel gezahlt wird und wie lange der Vertrag gilt.