Antwort
Ja, das Einkommen eines Ehepartners kann zur Begründung des Familienunterhalts herangezogen werden, wenn die familiären Beziehungen und die Unterhaltspflicht eindeutig belegt sind. In der Regel werden hierfür Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über das Zusammenleben sowie Einkommensnachweise der Person vorgelegt, die das Haupteinkommen bezieht.
Das Einkommen selbst muss nachweisbar sein: durch einen Vertrag, eine Bescheinigung, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise oder eine Bescheinigung eines Fachmanns, falls dies aufgrund der Einkommensart erforderlich ist. Es ist wichtig, nicht nur zu zeigen, dass eine Person über Geld verfügt, sondern auch, dass es die Kosten des Ehepartners und der Kinder tatsächlich deckt. Für einen nicht registrierten Partner können zusätzliche Nachweise der Beziehung erforderlich sein.
Sie sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Einkommen für jeden beliebigen Verwandten reicht. Volljährige Kinder, Eltern sowie Brüder und Schwestern können anders beurteilt werden, insbesondere wenn sie über eine eigene Grundlage oder die Fähigkeit verfügen, für sich selbst aufzukommen. Je klarer die Familienstruktur und die Geldflüsse sind, desto weniger Fragen ergeben sich zum Unterlagenpaket.