Antwort
Das Einkommen eines Ehepartners kann für die Familie berücksichtigt werden, wenn das gewählte Verfahren dies zulässt und die familiäre Beziehung zwischen den Antragstellern dokumentiert ist. Die Ehe allein ersetzt nicht den Nachweis der Regelmäßigkeit des Einkommens und der Verfügbarkeit der Mittel für die Familie.
Normalerweise sind eine Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und, falls erforderlich, Unterlagen eines örtlichen Notars oder Buchhalters nötig. Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach der Kategorie und der Struktur des Familieneinkommens.
Der Mindestbetrag sollte nicht einfach ohne klare Berechnung verdoppelt werden. In einem Familienverfahren ist es wichtig, die Zusammensetzung der Familie, die Regelmäßigkeit der Zahlungseingänge, die Währung, den tatsächlichen Erhalt der Gelder und den Umstand nachzuweisen, dass das Gesamteinkommen den Bedarf der Antragsteller deckt und nicht nur auf dem Papier besteht.