Antwort
Geeignet sein können unterschiedliche Einkommensarten: Einkünfte aus einer Beschäftigung, einem eigenen Unternehmen oder aus dem Ausland sowie Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien oder beweglichem Vermögen. Allein die ausländische Herkunft der Gelder schließt ihre Berücksichtigung nicht aus.
Für die wirtschaftliche Bindung ist nicht nur die Höhe des Einkommens entscheidend, sondern auch, ob tatsächlich Beziehungen zum Land bestehen. Dies können eine Beschäftigung vor Ort, eine angemeldete Geschäftstätigkeit, langfristige Verträge, Steuern, Wohnraum und regelmäßige Transaktionen belegen. Ein Unternehmen ohne tatsächliche Tätigkeit und ohne Kunden ist weniger überzeugend als ein funktionierendes Geschäftsmodell.
Jede Einkommensart muss anhand von Unterlagen und Zahlungseingängen nachvollziehbar sein. Bei einer Beschäftigung sind ein Vertrag und Zahlungsnachweise erforderlich, bei einem Unternehmen die Registrierung, Konten und Umsätze, bei Vermietung ein Eigentumsnachweis, ein Vertrag und Zahlungsnachweise. Je klarer die Regelmäßigkeit und die Zuordnung der Gelder zur antragstellenden Person erkennbar sind, desto belastbarer sind die Unterlagen.