Antwort
Für die erste Cédula benötigt eine erwachsene Person die Unterlagen, die die DNIC je nach migrationsrechtlicher Grundlage verlangt: einen Identitätsnachweis, einen Nachweis des Status und gegebenenfalls eine Personenstandsurkunde. Die genaue Liste hängt vom Verfahrensstand ab und wird vor dem Termin überprüft.
Die Hauptvoraussetzung besteht nicht nur darin, mit einem Reisepass zu erscheinen, sondern darin, dass eine Grundlage für die Ausstellung der Karte vorliegt: die Registrierung eines Migrationsverfahrens, ein Bescheid oder eine übermittelte Bestätigung der Daten. Wenn die DNIC keinen entsprechenden Eintrag findet, sollte die Übermittlung zwischen den Behörden geklärt werden, statt einen neuen Vorgang einzuleiten.
Überprüfen Sie vor dem Termin die Buchung, die Gebühr, die Zahlungsart und die Liste der Originaldokumente. Vor Ort werden die Daten abgeglichen und biometrische Daten erfasst. Prüfen Sie nach Erhalt der Karte sofort den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Nummer, die Gültigkeitsdauer und die Übereinstimmung mit dem Reisepass.