Antwort
Ja, Remote-Arbeit außerhalb Uruguays kann als Einkommen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung anerkannt werden. Ein ausländischer Auftraggeber oder Arbeitgeber macht dieses Einkommen nicht ungeeignet, sofern seine Regelmäßigkeit, Grundlage und Zuordnung zur antragstellenden Person nachgewiesen werden können.
In der Regel sind Vertrag, Bescheinigungen oder Rechnungen, Zahlungen, Kontoauszüge und ein nachvollziehbarer Zahlungsrhythmus wichtig. Wenn der Vertrag die Arbeit von Uruguay aus erlaubt, verringert dies das Risiko von Widersprüchen. Die Überweisung von Geld auf ein lokales Konto kann helfen, die Geldflüsse nachzuvollziehen, verändert jedoch für sich genommen nicht den Charakter der ausländischen Tätigkeit.
Für Freelancer oder Auftragnehmer ist auch die lokale Anmeldung der Tätigkeit wichtig, sofern sie erforderlich ist. Mehrere stabile Kunden wirken belastbarer als ein einmaliger Auftrag. Es ist besser, die Einnahmen im Voraus nach Monaten aufzuschlüsseln: Wer hat wofür, in welcher Höhe und auf welches Konto gezahlt?