Antwort
Ein Verstoß gegen die Bedingungen eines Mietvertrags kann Folgen für die Mietbürgschaft haben, bis hin zur Aufnahme in eine schwarze Liste bei Versicherungsgesellschaften. Das ist besonders riskant, wenn der Mieter nicht mehr zahlt oder ohne Einhaltung des vereinbarten Verfahrens auszieht.
Bei einem vorzeitigen Auszug ohne Ersatzmieter kann die Versicherung dem Vermieter eine Entschädigung zahlen, bis ein Ersatzmieter gefunden ist; für den früheren Mieter bleibt die Situation jedoch nicht folgenlos. Die Bürgschaftsorganisation schützt den Vermieter und kann anschließend Ansprüche gegen den früheren Mieter geltend machen.
Zu den Verstößen zählen auch Zahlungsverzug, unerlaubte Untervermietung, Schäden und die zweckwidrige Nutzung der Wohnung. Streitige Fragen sollten nicht eigenmächtig geregelt werden: Vertragsbedingungen, Mitteilungen und das Datum, an dem die Verpflichtungen enden, müssen schriftlich festgehalten werden.