Antwort
Nicht unbedingt. Die Besteuerung von Mieteinnahmen aus dem Ausland und ausländischen Dividenden hängt vom steuerlichen Status einer Person, der Art der Einkünfte, dem Land, in dem sich die Immobilie befindet bzw. aus dem die Zahlungen stammen, sowie von den für neue Steuerresidenten gewählten Vergünstigungen ab. Die Formel „Ausland bedeutet steuerfrei“ ist zu grob.
Für ausländische Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge gelten in Uruguay gesonderte Regelungen. Für neue Steuerresidenten kann es Möglichkeiten für einen begünstigten Steuermodus geben, aber diese erfassen nicht automatisch sämtliche Einkünfte und ersetzen nicht die Steuererklärung, wo sie erforderlich ist. Die Vermietung von Immobilien im Ausland muss ebenfalls gesondert geprüft werden: Mietvertrag, Aufwendungen, Abzüge und Erklärungspflichten im anderen Land sind wichtig.
Die Gutschrift bei einer Bank in Uruguay entscheidet für sich genommen nicht über die Steuerpflicht. Dieselbe Überweisung kann Einkommen, die Rückzahlung eigener Mittel oder ein Darlehen sein. Daher müssen zunächst die Zahlung, der steuerliche Ansässigkeitsstatus und bereits einbehaltene Steuern eingeordnet und anschließend die Steuerpflicht in Uruguay bestimmt werden.