Antwort
Ja, bei der Anmietung über einen Makler fällt häufig eine Provision an; als Richtwert wird eine Monatsmiete genannt. In den Formulierungen wird auch von einer „Maklergebühr“ in Höhe einer Monatsmiete gesprochen.
Diesen Betrag sollte man als Anfangskosten und nicht als Teil der regulären monatlichen Miete betrachten. Er kann zusätzlich zur ersten Monatsmiete, zu einer Bürgschaft, einer Kaution, dem Anschluss von Versorgungsleistungen und Haushaltsanschaffungen anfallen, weshalb der erste Monat oft deutlich teurer ist als die folgenden.
Vor der Besichtigung oder Antragstellung sollte man die Höhe der Provision, den Zahlungszeitpunkt, die im Service enthaltenen Leistungen und die Folgen eines nicht zustande kommenden Vertrags schriftlich klären. Allein die Zusammenarbeit mit einem Makler ersetzt nicht die separate Prüfung des Vertrags, der Zahlungen und des Zustands der Wohnung, bevor Geld überwiesen wird.