Antwort
In großen Wohnanlagen gibt es möglicherweise keine Waschmaschine in der Wohnung. Stattdessen steht eine Gemeinschaftswaschküche zur Verfügung, in der die Bewohner ihre Wäsche waschen. Daher bedeutet das Fehlen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht zwangsläufig ein Alltagsproblem, wenn der Gemeinschaftsbereich gut nutzbar ist.
Vor der Anmietung ist es wichtig, genau zu klären, wo sich die Waschküche befindet, wie man dorthin gelangt, ob eine Terminreservierung erforderlich ist, was Waschen und Trocknen kosten, zu welchen Zeiten sie geöffnet ist und in welchem Zustand sich die Geräte befinden. Für eine Familie beeinflusst dies den Alltag stärker, als die Anzeige vermuten lässt.
Wenn sich die Waschmaschine in der Wohnung befindet, sollten Sie sie für einen kurzen Waschgang laufen lassen und den Abfluss kontrollieren. Wenn eine Gemeinschaftswaschküche genutzt wird, sollten Sie klären, wo die Wäsche getrocknet werden kann und ob das Trocknen in Innenräumen die Luftfeuchtigkeit erhöht. So wird die Wahl zwischen einer Waschmaschine in der Wohnung und einer Gemeinschaftswaschküche praktisch statt formell.