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Leitfaden: Daueraufenthalt in Uruguay

Ich möchte die wichtigsten Erkenntnisse aus meinen persönlichen und beruflichen Erfahrungen bei der Beantragung eines Daueraufenthalts in Uruguay teilen.

Leitfaden: Besonderheiten des Daueraufenthalts in Uruguay

LEITFADEN: Besonderheiten des Daueraufenthalts in Uruguay

Anna Bamburova

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Ich möchte eine Zusammenfassung meiner persönlichen und beruflichen Erfahrungen bei der Beantragung eines Daueraufenthalts in Uruguay teilen.

  1. In Uruguay gibt es Aufenthaltsstatus für befristeten Aufenthalt und Daueraufenthalt, die jedoch voneinander unabhängig sind. Wer im Land leben möchte, sollte daher direkt einen Daueraufenthalt beantragen.
  1. Vom Zeitpunkt der Beantragung eines Daueraufenthalts bis zur Erteilung dieses Status hält sich der Antragsteller rechtmäßig im Land auf und verfügt uneingeschränkt über folgende Rechte (Stand 2025 beträgt die Bearbeitungszeit nach Vorlage aller Unterlagen drei Monate):

abhängige Beschäftigung; Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Eigentum; Gründung und Führung eines Unternehmens; Ausbildung vom Kindergarten bis zur Universität; Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

  1. Für die Erteilung eines Daueraufenthalts in Uruguay bestehen KEINE Anforderungen wie etwa:

einen Geldbetrag zu hinterlegen; einen Hochschulabschluss vorzulegen; Immobilien zu erwerben; oder in staatliche Wertpapiere oder Entwicklungsfonds zu investieren.

ALLGEMEINER ABLAUF FÜR DIE BEANTRAGUNG DES DAUERAUFENTHALTS IN URUGUAY

Schritt 1. Vorbereitung der Dokumente, die für die Beantragung eines Daueraufenthalts und den Erhalt eines lokalen Personalausweises erforderlich sind:

1.1. Reisepass

1.2. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden.

Für einen Antrag auf Daueraufenthalt benötigen erwachsene Antragsteller eine Geburtsurkunde, wenn die Verwandtschaft mit anderen Antragstellern nachgewiesen werden muss. Minderjährige benötigen sie in jedem Fall; zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sie von der Personenstandsbehörde vor höchstens einem Jahr ausgestellt worden sein. Eine Heiratsurkunde ist erforderlich, wenn das Einkommen eines Ehegatten dem anderen Ehegatten zugerechnet werden soll oder sich der Familienname geändert hat. Eine Scheidungsurkunde oder eine Bescheinigung der Personenstandsbehörde ist erforderlich, wenn nach der Scheidung der Familienname des ehemaligen Ehepartners beibehalten wurde.

Wenn ein Antragsteller mehrfach verheiratet war und seinen Familiennamen nacheinander geändert hat und dies in seinen Dokumenten vermerkt ist, müssen sämtliche Urkunden und/oder Bescheinigungen des Standesamts über Eheschließungen und Scheidungen vorgelegt werden.

Dokumente der Personenstandsbehörde müssen im Original – als Erstausfertigung oder erneut ausgestellte Ausfertigung – mit Apostille vorgelegt werden. In Russland kann die Apostille beim Standesamt oder bei der regionalen Archivverwaltung eingeholt werden.

Wenn ein beim Standesamt eingereichtes Originaldokument später benötigt wird, kann eine notarielle Kopie angefertigt und zusammen mit dem Original oder später an dessen Stelle beim örtlichen Standesamt eingereicht werden. Sobald der Eintrag ins Register erfolgt ist, kann das Original abgeholt werden.

In Uruguay müssen Dokumente von einem zugelassenen Übersetzer übersetzt werden, der auf der Übersetzung eine spezielle Berufskennzeichnung anbringt.

Bei der Beantragung eines Daueraufenthalts können Sie Folgendes vorlegen:

  • Übersetzungen von apostillierten Dokumenten;
  • oder direkt uruguayische Urkunden.

1.3. Strafregisterbescheinigungen aus dem Geburtsland und den Ländern, in denen der Antragsteller in den vergangenen fünf Jahren länger als sechs Monate gelebt hat. Sie sind für alle Antragsteller über 18 Jahren erforderlich.

Für Daueraufenthaltszwecke in Uruguay ist eine Strafregisterbescheinigung ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig.

Eine Strafregisterbescheinigung kann direkt in dem Land beantragt und apostilliert werden, in dem Sie leben oder gelebt haben. Sie kann auch als konsularische Bescheinigung bei den Konsulaten der betreffenden Länder in Montevideo oder in Argentinien beziehungsweise Brasilien beantragt werden, sofern diese Konsulate in Uruguay akkreditiert sind. Für Staatsangehörige der Russischen Föderation wird die konsularische Bescheinigung im Konsulat der Russischen Föderation in Montevideo mittwochs von 9 bis 12 Uhr ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt eine Woche, die Kosten 20 USD.

1.4 Impfbescheinigung. Uruguays aktueller Impfplan: Sehen Sie es sich unter diesem Link an

Für Kinder: Sie müssen eine Impfbescheinigung mitbringen.

Für Erwachsene: Bringen Sie entweder eine Bescheinigung über Ihre Impfungen mit oder lassen Sie sich kostenlos gegen Tetanus und Diphtherie sowie Masern, Röteln und Mumps impfen. Dies ist wichtig, denn ohne eine gültige Tetanusimpfung wird keine medizinische Karte, das carné de salud, ausgestellt, und ohne Impfbescheinigung wird kein Daueraufenthalt erteilt.

Wenn ein Erwachsener keine Daten zu früheren Impfungen liefert, wird die Impfung in drei Stufen durchgeführt: Impfung, ein Booster nach einem Monat und ein weiterer nach einem Jahr. Bis zum Antragsdatum sollten alle bereits fälligen Impfungen gegeben sein.

1.5. Einkommensnachweise

1.5.1. Dokumente zum Nachweis von Einkommensquellen in Uruguay: A. Abhängige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, der eine juristische Person ist: Unterlagen zum Nachweis der Beschäftigung sowie das Formular „Historia laboral nominada“ der BPS. B. Arbeitgeber als natürliche Person (häusliche Arbeit) oder eigenes Unternehmen: eine Unternehmensbescheinigung mit Registrierungsdaten, Einnahmen und Ausgaben sowie bei bestehendem Vertrag Angaben zum Gehalt; eine notarielle oder buchhalterische Bescheinigung, die den aktuellen Status, den Sitz und die Registrierung des Unternehmens bei BPS und DGI bestätigt; ein Auszug der BPS („Historia laboral“); sowie eine Bescheinigung des MTSS – des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit („la planilla de control de trabajo“).

1.5.2. Nachweis ausländischer Einkommensquellen: eine Bescheinigung eines Escribano (Notars), die bestätigt, dass Sie Einkünfte in folgender Form beziehen: A. Mieteinnahmen. Vorzulegen sind Übersetzungen eines Dokuments, das das Eigentumsrecht an der Immobilie nachweist (mit Apostille, auch wenn dies nicht von allen Escribanos verlangt wird), des Mietvertrags sowie von Kontoauszügen des Kontos, auf das die Zahlungen aus dem Vertrag eingehen (nicht von allen Escribanos verlangt). B. Rente. Vorzulegen sind Übersetzungen einer Bescheinigung des Rentenfonds mit Angabe der monatlichen Rentenhöhe (bringen Sie eine Umrechnung der Rente in US-Dollar mit; dann stellt der Escribano die Bescheinigung mit der Rente in US-Dollar aus) sowie von Kontoauszügen des Kontos, auf das die Rente eingeht (nicht von allen Escribanos verlangt). C. Vergütung aus Fernarbeit. Vorzulegen sind Übersetzungen einer Bescheinigung oder eines Vertrags mit Angabe des monatlichen Gehalts sowie von Kontoauszügen des Kontos, auf das die Zahlungen eingehen (nicht von allen Escribanos verlangt). Übersetzungen können sowohl im Ausstellungsland des Dokuments als auch in Uruguay angefertigt werden; die Anforderungen des Escribano sollten jedoch vorab geklärt werden.

Ab Oktober 2025 beträgt das für einen dauerhaften Aufenthalt ausreichende Einkommen 650 US-Dollar pro Monat pro Familienmitglied.

1.6. Foto im Format 3 × 4. Sie können es mitbringen oder vor der Beantragung eines Daueraufenthalts anfertigen lassen.

1.7. Medizinische Karte – carné de salud. In Uruguay gibt es ein Programm zur Gesundheitsüberwachung der Bürger, nach dem sich alle alle zwei Jahre einer Grunduntersuchung unterziehen müssen, die aus Folgendem besteht:

  1. Blutentnahme aus einer Vene zur Untersuchung auf Glukose, Cholesterin und Syphilis.
  2. Urintest.
  3. Konsultation bei einem Zahnarzt.
  4. Konsultation bei einem Allgemeinmediziner.
  5. Pap-Test für Frauen zwischen 25 und 69 Jahren, höchstens drei Jahre gültig.
  6. Mammografie für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, höchstens 1,5 Jahre gültig.
  7. Hepatitis-C-Test für Personen, die von 1960 bis 1968 geboren wurden.

Wenn Risikofaktoren festgestellt werden, werden Sie zu einer zusätzlichen Konsultation bei einem Allgemeinmediziner überwiesen.

Um die Carné de salud nach der Untersuchung zu erhalten - eine Plastikkarte mit einem Foto - müssen Sie auch Impfinformationen angeben.

Sie können eine Carné de salud in öffentlichen medizinischen Zentren oder Privatkliniken erhalten.

Sie benötigen einen Reisepass, eine Impfbescheinigung (eine russische mit Übersetzung oder eine uruguayische), gegebenenfalls die Ergebnisse von Pap-Test, Mammografie und Hepatitis-C-Test sowie biologisches Material für die Untersuchungen.

Wenn Testergebnisse fehlen, wird die Karte für sechs Monate ausgestellt und kostenlos auf zwei Jahre verlängert, wenn die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraums bereitgestellt werden.

1.8. Bescheinigungen uruguayischer Bildungseinrichtungen für Kinder. Diese Dokumente werden in der Regel später vorgelegt, nachdem die Kinder bereits an Bildungseinrichtungen angemeldet wurden.

WICHTIG. Bei der erstmaligen Antragstellung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich: Reisepass; Foto; eine apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde für Minderjährige; sowie, wenn der Antrag für einen Minderjährigen von einem Elternteil eingereicht wird, die Zustimmung des anderen Elternteils entweder in notarieller Form oder beim uruguayischen Konsulat. Die übrigen Unterlagen können später vorgelegt werden.

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Schritt 2. Termin bei Migración zur Einreichung des Antrags auf Daueraufenthalt vereinbaren.

2.1. Registrierung auf Uruguays Portal für öffentliche Dienste. Um ein Konto zu erstellen, über das Sie staatliche Dienstleistungen online nutzen können, rufen Sie folgende Website auf: www.gub.uy

Klicken Sie anschließend oben rechts auf den Link „perfil gub.uy“ und wählen Sie entweder oben rechts den Link „Regístrate“ oder unter dem Anmeldeformular den Link „Registrarme“.

Füllen Sie das Formular aus. Dies ist auch mit einem Reisepass möglich.

Nach der unkomplizierten Anmeldung können Sie diesen Dienst für staatliche Leistungen nutzen: Dokumente beantragen, einen Termin zur Einreichung und/oder Abholung von Dokumenten reservieren usw.

Die Liste der öffentlichen Dienste finden Sie hier: www.gub.uy/tramites/

Jeder öffentliche Dienst hat eine ziemlich detaillierte Beschreibung:

  1. Was ist der Service? - ¿Qué es?
  2. Welche Stelle ist zuständig? – ¿De quién depende?
  3. Wo und wann kann der Antrag gestellt werden? — ¿Dónde y cuándo se realiza el trámite?
  4. Online-Verfügbarkeit — Acceso en Línea.
  5. Was ist nötig? — ¿Qué se necesita para realizarlo?
  6. Wie wird der Service erbracht? - ¿Cómo se hace?
  7. Kosten — Tener en cuenta.
  8. Weiterführende Links – Vínculos de interés.

Sie können sich daher über eine Dienstleistung informieren und sie, wenn sie online verfügbar ist, aufrufen und beantragen. Über den Link „Iniciar trámite en línea“ werden Sie aufgefordert, sich anzumelden oder ein Konto zu erstellen; folgen Sie anschließend den Schritt-für-Schritt-Anweisungen.

2.2. Terminvereinbarung bei Migración. Die Terminvereinbarung für die Antragstellung erfolgt über diesen Link. Füllen Sie zunächst den Antrag aus und fügen Sie Scans der Dokumente bei. Anschließend wird der Antrag von Migración geprüft. Nach Abschluss der Prüfung können Sie ein Datum und eine Uhrzeit für die Antragstellung reservieren.

2.3. Zahlung der Gebühr. Während der Online-Terminvereinbarung für die Antragstellung kann der Antragsteller die staatliche Gebühr (Stand 2025 etwa 100 US-Dollar) von einem Bankkonto bei einer uruguayischen Bank bezahlen oder einen Zahlschein aus dem System herunterladen, um die Zahlung bei den Zahlungsstellen von Abitab oder Red Pagos sowie bei Correo Uruguayo vorzunehmen. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Antragstellung erscheinen, wird diese Gebühr nicht erstattet. Sie können jedoch persönlich erscheinen und den Termin verschieben, dann verfällt die Gebühr nicht.

Phase 3. Einreichung des Antrags und Erhalt der Bescheinigung für die Beantragung einer Cédula bei der DNIC.

Alle erwachsenen Antragsteller, für die eine Migrationsakte angelegt wird, müssen persönlich anwesend sein. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Minderjährige Kinder müssen nicht persönlich erscheinen, beide Eltern müssen jedoch anwesend sein. Ist ein Elternteil abwesend, muss eine ins Spanische übersetzte notariell beurkundete Vollmacht vorgelegt werden, wenn sie nicht in Uruguay ausgestellt wurde, oder eine im uruguayischen Konsulat erteilte Einwilligung.

Bei Eröffnung des Antrags auf Daueraufenthalt müssen unbedingt der Reisepass, mit dem die Einreise in das Land erfolgte, und ein Foto beigefügt werden.

Folgende Unterlagen müssen entweder sofort beigefügt werden oder können später nachgereicht werden: Impfbescheinigung, Carné de salud, Strafregisterauszug bzw. Strafregisterauszüge, Einkommensbescheinigung sowie gegebenenfalls Geburtsurkunde und Heiratsurkunde.

Nachdem Sie den Antrag auf Daueraufenthalt eingereicht haben, erstellt Migración automatisch für jeden Antragsteller eine Bescheinigung über den Migrationsstatus („residencia en trámite“) und übermittelt sie elektronisch an die DNIC.

Phase 4. Erhalt der ersten Cédula.

Die Cédula ist ein nationaler Identitätsausweis. Sie ist für alle Staatsbürger ab dem 46. Lebenstag sowie für dauerhaft im Land lebende Ausländer verpflichtend.

Um eine Cédula zu erhalten, müssen Sie auf eine der folgenden Arten einen Termin bei der DNIC buchen:

  1. Per SMS (über den Betreiber Antel)
  2. Über die Agenturen von Abitab und Red Pagos, in den Filialen von Correo Uruguayo oder beim C.A.C. (Centro de Atención Ciudadana)
  3. In den Büros der DNIC
  4. Online — Link öffnen

Für die Beantragung der Cédula benötigen Sie:

  1. Reisepass.
  2. Eine Bescheinigung von Migración, die Ihren Migrationsstatus „residencia en trámite“ bestätigt. Migración übermittelt sie automatisch elektronisch an die DNIC.
  3. Geburtsurkunde:

Bei Beantragung ohne uruguayische Geburtsurkunde wird außerdem die Verpflichtung unterzeichnet, die Unterlagen beim Standesamt einzureichen. Bis die Geburtsurkunde in uruguayischer Form vorgelegt wird, haben nachfolgende Cédulas den Status „vorläufig“ und werden für ein Jahr ausgestellt.

Bei Beantragung ohne uruguayische Geburtsurkunde wird außerdem die Verpflichtung unterzeichnet, die Dokumente beim Standesamt eintragen zu lassen. Bis die Geburtsurkunde in uruguayischer Form vorgelegt wird, haben nachfolgende Cédulas den Status „vorläufig“ und werden für ein Jahr ausgestellt.

Die erste Cédula wird für zwei Jahre ausgestellt. Auf der Rückseite der Cédula stehen der Migrationsstatus „residencia en trámite“ sowie die Nummer der Migrationsakte. Sie hat ebenfalls den Status „vorläufig“, der nach Erteilung des Daueraufenthalts und der Eintragung der Geburtsurkunde beim Standesamt entfällt.

Die erste Cédula wird Kindern bis einschließlich neun Jahren am Tag der Antragstellung ausgestellt, allen anderen innerhalb von fünf Arbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb von 90 Kalendertagen.

Stand Oktober 2025 kostet die Beantragung der ersten Cédula 439 Pesos. Bei Zahlung außerhalb eines DNIC-Büros kommt die Vermittlungsgebühr hinzu.

Phase 5. Nachreichen von Dokumenten bei unvollständiger Einreichung oder auf Anforderung von Migración.

Dies erfolgt entweder durch das Hochladen von Dokumentenscans im Benutzerkonto, sofern diese Möglichkeit technisch freigeschaltet ist, oder durch persönliche Abgabe im Büro von Migración ohne vorherigen Termin in der Reihenfolge des Eintreffens.

Phase 6. Erhalt der Bescheinigung über den Daueraufenthaltsstatus bei Migración.

Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags auf Daueraufenthalt benachrichtigt Migración den Antragsteller per E-Mail über die Entscheidung. Bei einer positiven Entscheidung müssen Sie in Ihrem Benutzerkonto die Gebühr für die Bescheinigung über den Migrationsstatus bezahlen. Nach der Zahlung übermittelt Migración sie direkt elektronisch an die DNIC. Auf Grundlage dieser Bescheinigung können Sie die Cédula austauschen.

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Phase 7. Austausch der Cédula mit dem neuen Status.

Für die Erneuerung der Cédula müssen Sie die vorherige Cédula und eine Geburtsurkunde in uruguayischer Form vorlegen. Wenn die Geburtsurkunde noch nicht beim Standesamt eingetragen wurde, wird die Cédula für ein Jahr mit vorläufigem Status ausgestellt. Bei der Erneuerung wird die Cédula immer am Tag der Antragstellung ausgestellt.

Herzlichen Glückwunsch!

Sie können ein Glas Tannat trinken – in Uruguay ist er ausgezeichnet!

Sie können den Daueraufenthalt in Uruguay selbst beantragen – unser Leitfaden bietet eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wenn Sie jedoch keine Zeit darauf verwenden möchten, sich mit dem Verfahren vertraut zu machen und es selbst durchzuführen, können Sie jederzeit die Dienste von Anna Bamburova in Anspruch nehmen. So durchlaufen Sie das Verfahren bequem und in möglichst kurzer Zeit, erhalten ein umfassendes Leistungspaket für die Beantragung des Daueraufenthalts und der Cédula als Identitätsausweis und profitieren von ihrer umfangreichen Erfahrung bei der Eingewöhnung in Uruguay.

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