Antwort
Die familiäre Beziehung zu einem minderjährigen uruguayischen Staatsbürger kann Eltern eine besondere familiäre Grundlage für die Beantragung eines Daueraufenthalts bieten. Dies bedeutet nicht, dass ein Daueraufenthalt direkt nach der Geburt automatisch erteilt wird: Jeder Elternteil muss einen Antrag stellen, seine Identität, das Verwandtschaftsverhältnis und Personenstandsurkunden nachweisen sowie weitere Anforderungen erfüllen.
Die Geburtsurkunde des Kindes muss registriert sein, und die ausländischen Dokumente der Eltern müssen in akzeptierter Form vorgelegt werden. Möglicherweise sind auch Bescheinigungen, eine Adresse und ein persönliches Erscheinen erforderlich. Der Status eines Elternteils ersetzt nicht die Unterlagen des anderen Elternteils.
Besorgen Sie nach der Geburt zunächst die uruguayische Geburtsurkunde des Kindes und erkundigen Sie sich dann – je nach Verfahren – bei Migración oder dem Ministerio de Relaciones Exteriores nach dem aktuellen Ablauf. Kaufen Sie kein Paket, das einen „garantierten Daueraufenthalt“ verspricht: Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.