Antwort
Es gibt keine einheitliche garantierte Bearbeitungsdauer. In der Praxis reichen die Zeiträume von einigen Monaten bis zu längeren Wartezeiten; ein Richtwert von etwa sechs bis neun Monaten kann jedoch nicht jedem Antragsteller zugesagt werden. Die Dauer hängt von der zuständigen Stelle, der Vollständigkeit der Unterlagen, der Prüfung von Ausreisen, Einkünften und Personenstandsurkunden sowie davon ab, ob weitere Dokumente nachgereicht werden müssen.
Die Dauer sollte nicht erst ab der ersten Kontaktaufnahme gerechnet werden: Terminvereinbarung, Berichtigung ausländischer Dokumente und das Erscheinen von Zeugen erfolgen vor oder im Zusammenhang mit der formellen Antragstellung. Nach der Annahme kann die Akte auch auf interne Prüfungen warten, ohne dass ständig sichtbare Fortschritte erkennbar sind.
Bewahren Sie die Aktennummer und die offiziellen Hinweise zur Nachverfolgung auf. Reagieren Sie auf Anfragen fristgerecht, kaufen Sie keine nicht erstattungsfähigen Tickets und richten Sie Ihre Passplanung nicht nach einer mündlichen Zusage zu einem Entscheidungstermin aus.