Antwort in Kürze
Nicht immer. Ein gültiger ausländischer Führerschein kann ohne vollständige praktische Prüfung anerkannt oder umgetauscht werden; dies hängt jedoch vom Ausstellungsland, der Führerscheinklasse, bestehenden Abkommen und den Vorschriften des gewählten Departements ab. Allein der Besitz eines ausländischen Führerscheins garantiert keinen automatischen Umtausch.
Auch ohne Fahrprüfung können für die antragstellende Person eine ärztliche Untersuchung, eine konsularische Bestätigung, eine Übersetzung und die persönliche Antragstellung erforderlich sein. Ist der Führerschein abgelaufen, wird die Führerscheinklasse nicht anerkannt oder lassen sich die Dokumente nicht bestätigen, kann die Behörde die Person auf das reguläre Verfahren mit Fahrausbildung und Prüfungen verweisen.
Senden Sie vor der Terminvereinbarung die Angaben zu Ihrem Führerschein an die Intendencia und bitten Sie um Bestätigung des Verfahrens für Ihr Land und Ihre Führerscheinklasse. So vermeiden Sie, die Fahrschule im Voraus zu bezahlen, und erfahren zugleich, wie lange Sie nach dem Umzug den ausländischen Führerschein noch rechtmäßig nutzen dürfen.