Antwort
Es gibt keine eindeutige Regel: Für Kasachstan wurde eigens darauf hingewiesen, dass die Eröffnung eines Bankkontos persönliche Anwesenheit erfordert, zugleich wurde aber auch die Möglichkeit erwähnt, dass Konten bei Banken in GUS-Staaten vollständig aus der Ferne, ohne Vollmacht und ohne Reise eröffnet werden.
Daher geht es nicht darum, ob dies grundsätzlich möglich ist, sondern um das konkrete Land, die Bank und den Antragsweg. Ein Verfahren zur Fernkontoeröffnung sollte nicht automatisch auf jede Bank in den GUS-Staaten übertragen werden, insbesondere wenn später internationale Geldüberweisungen geplant sind.
In der Praxis ist es sicherer, die Fernkontoeröffnung als Ausnahme zu betrachten, die vorab bestätigt werden muss. Wichtig ist, zu verstehen, wer Kunde der Bank wird, welche Unterlagen eingereicht werden, wie die Identifizierung erfolgt und ob ein solches Konto anschließend für den gewünschten Überweisungsweg genutzt werden kann.