Antwort zur Sache
Ja, Ausreisen werden bei der Beurteilung des gewöhnlichen und ununterbrochenen Aufenthalts berücksichtigt. Eine kurze Reise setzt die Frist für sich genommen nicht unbedingt zurück, doch eine längere Abwesenheit kann sie unterbrechen. Besonders wichtig ist eine ununterbrochene Abwesenheit von sechs Monaten oder länger, die zu einem Neubeginn der Frist führen kann.
Es genügt nicht, nur die Zahl der Tage pro Kalenderjahr zu addieren: Für die ciudadanía legal sind die tatsächliche Bindung an das Land und die Art der Abwesenheiten wichtig. Häufige längere Reisen können Fragen aufwerfen, auch wenn jede einzelne kürzer als die maßgebliche Frist ist.
Fordern Sie vor der Antragstellung eine Übersicht Ihrer Migrationsbewegungen an und gleichen Sie sie mit Wohnraum, Arbeit und anderen Nachweisen ab. Wenn es eine längere Ausreise gab, holen Sie eine individuelle Einschätzung dazu ein, ab welchem Datum die Corte Electoral den erforderlichen Zeitraum berechnen wird.