Antwort
Ja, zusätzliche Zahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind möglich, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt war. Ab diesem Schwellenwert können Ansprüche auf zusätzliche Beträge im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.
Die Höhe dieser Zahlungen hängt vom Gehalt und von der Dauer der Beschäftigung ab. Daher können zwei ähnliche Stellen zu unterschiedlichen Gesamtbeträgen führen: Entscheidend sind der zustehende Lohn, die Dauer der Beschäftigung, die erworbenen Ansprüche und die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Endabrechnung lässt sich nicht auf eine einheitliche Formel reduzieren. Sie kann Beträge für bereits geleistete Arbeit, noch nicht in Anspruch genommene Ansprüche und gegebenenfalls zusätzliche Zahlungen umfassen. Vor der Unterzeichnung der Unterlagen sollten Sie jede Position der Abrechnung und ihren Zusammenhang mit Vertrag und Beschäftigungsdauer verstehen.