Antwort zur Sache
Für einen gewöhnlichen uruguayischen Pass gilt bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen Visumfreiheit für Kurzreisen in den Schengen-Raum. Personen mit dem als „legal“ bezeichneten Status, deren Pass oder Status auf die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats verweist, müssen jedoch die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes prüfen: Die EU hatte zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für solche Dokumente die Anforderungen entsprechend der ursprünglichen Staatsangehörigkeit gelten.
Im Jahr 2025 änderte Uruguay das Passformat, kündigte danach die Rückkehr zur vorherigen Version und die weitere Ausarbeitung einer Lösung an. Deshalb kann die Erfahrung anderer mit einem anderen Dokumentformat nicht als Garantie gelten. Prüfen Sie, welche Angaben in den Feldern und der maschinenlesbaren Zone Ihres eigenen Passes stehen.
Senden Sie vor dem Ticketkauf einen Scan der Datenseite an das Konsulat des Landes der ersten Einreise und holen Sie eine schriftliche Auskunft zum Visum ein. Prüfen Sie außerdem die Gültigkeitsdauer des Passes, die Versicherung, das Rückflugticket und die künftigen ETIAS-Anforderungen auf dem offiziellen EU-Portal.