Antwort zur Sache
Akzeptiert werden Einkünfte, die sich anhand von Unterlagen nachvollziehen und dem Antragsteller zuordnen lassen: Arbeit in Uruguay, Remote-Arbeit, selbständige Tätigkeit, ein eigenes Unternehmen, Rente, Mieteinnahmen, Erträge aus Investitionen oder andere regelmäßige Einkünfte.
Es ist wichtig, nicht nur die Höhe, sondern auch die Herkunft, Regelmäßigkeit und Verfügbarkeit der Mittel nachzuweisen. Für ein Arbeitsverhältnis sind ein Vertrag und Zahlungsnachweise erforderlich, bei Vermietung ein Eigentumsnachweis, ein Vertrag und Zahlungsnachweise, bei einem Unternehmen eine Aufschlüsselung von Umsatz, Gewinn, Gehalt oder Dividenden.
Einkünfte können sowohl aus Uruguay als auch aus dem Ausland stammen, sofern ihr Weg anhand der Unterlagen nachvollziehbar ist. Kontoauszüge sollten den Kontoinhaber, den Zeitraum, die Währung und die Transaktionen ausweisen. Ein örtlicher Notar oder Buchhalter kann eine abschließende Bescheinigung ausstellen, die jedoch auf den zugrunde liegenden Unterlagen basiert.