Antwort
Je nach gewählter Abwicklungsform können für den Abschluss eines Mietvertrags Unterlagen erforderlich sein; genannt werden unter anderem eine notarielle Bescheinigung und ein Nachweis über die Entrichtung der Steuer auf Mieteinnahmen. Außerdem muss der Mieter die angeforderten Unterlagen vorab einreichen.
Aus diesen Angaben lässt sich kein einheitlicher Unterlagensatz für alle Fälle ableiten. Die Anforderungen hängen vom Mietobjekt, Eigentümer, Makler und der Art der Mietsicherheit ab. Deshalb sollte die Liste für die konkrete Wohnung vor der Besichtigung oder Antragstellung eingeholt werden, nicht erst nachdem der Preis vereinbart wurde.
Es ist besser, die Unterlagen des Mieters, die Unterlagen zum Objekt und die Unterlagen zur Mietsicherheit oder Steuer sofort zu trennen. Diese Aufteilung verringert das Risiko, dass der Vertragsabschluss am Tag der Unterzeichnung wegen einer fehlenden Datei oder einer unklaren Anforderung ins Stocken gerät.