Antwort
Die IRPF, die häufig mit der Einkommensteuer verglichen wird, wird nach Regeln berechnet, die von der Einkunftsart und dem Steuerstatus abhängen. Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt ein progressives System, daher gibt es keinen einheitlichen festen Steuersatz für alle Fälle.
In älteren Übersichten findet sich eine Spanne von 0 bis 36 % sowie Beispiele für Steuersätze bei unterschiedlichen monatlichen Einkommen. Die tatsächliche Berechnung hängt jedoch von den aktuellen Tarifen, dem Zeitraum, Abzügen, mehreren Arbeitgebern und weiteren Einnahmen ab. Einkünfte aus Arbeit, Kapital, Vermietung und unternehmerischer Tätigkeit sollten nicht in eine einzige Formel gepresst werden.
Der Arbeitgeber ist in der Regel am Steuereinbehalt vom Arbeitslohn beteiligt, aber das bedeutet nicht immer, dass damit alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind. Bei mehreren Einkunftsarten, einer Statusänderung oder Auslandszahlungen kann eine gesonderte Berechnung erforderlich sein. Man sollte nicht mit einem pauschal gehörten Steuersatz rechnen, sondern anhand der Einordnung jeder einzelnen Einkunft.