Paketimport nach Uruguay: Zollabgaben
Anna Bamburova
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Jede in Uruguay ansässige Person darf pro Kalenderjahr nur drei zollfreie Sendungen erhalten, sofern diese die folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Waren werden für den persönlichen Gebrauch erworben.
- Die natürliche Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und besitzt eine gültige Cédula.
- Das Gewicht der Sendung beträgt höchstens 20 kg.
Die Freigrenze, die auf die Rechnung oder die Wertdeklaration angewendet wird, beträgt bei nicht per Expresspost versandten Sendungen bis zu 50 USD und bei Expresssendungen bis zu 200 USD.
Beim Zählen der drei Sendungen werden alle Sendungen angerechnet, unabhängig davon, wie hoch die jeweils genutzte Freigrenze ist.
Wenn die Sendung gekaufte Waren enthält, muss die Zahlung mit einer internationalen Kredit- oder Debitkarte erfolgen, die von einem von der Zentralbank Uruguays regulierten Institut ausgestellt wurde und dem Käufer sowie dem Empfänger der Sendung gehört.
Wenn ein Geschenk aus dem Ausland versandt wird, muss es bei normaler Post mit einem Höchstwert von 50 USD und bei Expresspost mit einem Höchstwert von 200 USD deklariert werden.
Sind alle Freigrenzen ausgeschöpft, kann das vereinfachte Besteuerungsverfahren genutzt werden: Für Rechnungen oder Wertdeklarationen bis zu 200 USD müssen Sie 60 % des Rechnungs- oder Deklarationswerts zahlen; der Mindestbetrag beträgt 10 USD.
Für die Anzahl der Sendungen, für die das vereinfachte Besteuerungsverfahren genutzt wird, gibt es keine Beschränkungen.
Für die Anwendung dieser Regelung muss die Sendung folgende Bedingungen erfüllen: Die Sendung wird zu gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken empfangen. Die Sendung wird von einer natürlichen oder juristischen Person mit RUT empfangen. Das Gesamtgewicht beträgt höchstens 20 kg.
Sowohl bei einem Kauf als auch bei einer Geschenksendung darf der deklarierte Wert (die Rechnung) 200 USD nicht überschreiten.
Übersteigt der Kaufpreis 200 USD, muss das allgemeine Einfuhrverfahren angewendet werden: Sie müssen die DUA (Documento Único Aduanero, einheitliches Zolldokument) ausfüllen und sich an einen Zollagenten wenden.
Für natürliche Personen sind im Kalenderjahr nur zwei Sendungen zulässig, die im allgemeinen Verfahren abgefertigt werden; sie gelten als gelegentliche Käufe. Wird diese Anzahl überschritten, müssen Sie sich bei der DGI als Importeur registrieren und die entsprechenden Einfuhrvorschriften einhalten.
WICHTIG: Das Paket darf keine Produkte enthalten, die der IMESI-Steuer unterliegen. Zum Beispiel: alkoholische Getränke, Kosmetika, Zigaretten usw.
Die vollständige Liste solcher Waren finden Sie unter diesem Link
Die Beförderung von Sendungen, die als verboten eingestufte Waren enthalten, ist nicht zulässig. Bei Lieferungen, die beschränkte Waren oder Waren enthalten, für deren Freigabe besondere Lizenzen oder Bescheinigungen erforderlich sind, muss der Nutzer die entsprechenden Verfahren bei der zuständigen Behörde durchführen.
Zum Beispiel: Gesundheits-, Pflanzengesundheits- und zootechnische Zertifikate sowie Bescheinigungen über die technische Eignung elektronischer Geräte.
Link zur Beantragung von Einfuhrgenehmigungen für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel: in der Beschreibung unter dem Beitrag.
Der in der Rechnung angegebene Wert ist als der Gesamtbetrag zu verstehen, den der ausländische Verkäufer in der entsprechenden Handelsrechnung für den Kauf einschließlich der Versandkosten angegeben hat.
Die vom Postbetreiber angegebenen Daten zur Cédula müssen korrekt sein und mit den von der DNIC bereitgestellten und im LUCIA-System registrierten Angaben übereinstimmen.
Das Datum des Eingangs der Sendung zu Steuerzwecken ist das Datum, an dem der Postbetreiber die Informationen an die Zollbehörde übermittelt hat.
Bücher und Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch können zollfrei eingeführt werden, ohne Beschränkung der Häufigkeit der Einfuhr im Kalenderjahr. Bei Arzneimitteln ist für die Einfuhr in das Land eine Genehmigung des Ministeriums erforderlich.
Bei Büchern, Broschüren und Zeitschriften literarischer, wissenschaftlicher, künstlerischer, pädagogischer und unterrichtsbezogener Art sowie deren Vertriebskatalogen darf der deklarierte Wert 1.000 USD nicht überschreiten; eine Abfertigung durch einen Zollagenten ist nicht erforderlich.
Waren, die vom Empfänger nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung über ihre Ankunft abgeholt werden, werden von der Nationalen Postverwaltung auf gerichtliche Anordnung deklariert und eingezogen.
Die Kosten für die Lagerung aus irgendeinem Grund zurückgehaltener Waren sowie die Kosten der Postbetreiber trägt die betroffene Partei.
Viel Erfolg beim Einkaufen!