Antwort
In der beschriebenen typischen Ausführung ist die Küche kompakt und mit Kühlschrank, Mikrowelle, Backofen und Herd ausgestattet. Mit dieser Ausstattung können Sie direkt nach dem Einzug zu Hause kochen, wenn die Geräte tatsächlich in der Wohnung bleiben.
Bei der Besichtigung ist es wichtig, sich nicht auf die Bezeichnung „Küche“ zu beschränken. Sie müssen klären, welche Geräte in der Miete enthalten sind, ob Herd und Backofen funktionieren, ob genügend Steckdosen vorhanden sind und ob es Arbeitsfläche sowie Stauraum gibt. Eine schöne, kompakte Küche kann für das tägliche Kochen unpraktisch sein.
Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird, sollten die Geräte zusammen mit ihrem Zustand in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Bei fest installierten Geräten sollte zudem geklärt werden, wer für Reparaturen verantwortlich ist. Dann sind Kühlschrank, Mikrowelle, Backofen und Herd nicht mehr nur ein mündliches Versprechen, sondern Teil der Mietbedingungen.